Einladung zur Mitgliederversammlung/Neuwahl

 

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

am Samstag, 12.02.2022, 18:00 Uhr findet in der Gaststätte „Haus Matecki“, Einbleckstraße 59 unsere Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes unter folgender Tagesordnung statt:

1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit,

2. Bekanntgabe der Tagesordnung, Bestätigung,

3. Gedenken der verstorbenen Mitglieder,

4. Verlesen der Jahresberichte 2020 und 2021, 

  • Geschäftsbericht 2020 und 2021 
  • Kassenbericht 2020 und 2021 
  • Bericht der Kassenprüfer 
  • Jugend Abteilung 2020 und 2021 
  • Alte Herren Abteilung 2020 und 2021 
  • Tai-Chi Abteilung 2020 und 2021

5. Aussprache zu den Berichten,

6. Verschiedenes Teil 1,

7. Wahl des Versammmlungsleiters,

8. Entlastung des alten Vorstandes,

9. Wahl der Wahlhelfer,

10. Wahl des Vorstandes, 

  • 1. Vorsitzender 
  • 2. Vorsitzende
  • 1. Geschäfstführer 
  • 2. Geschäftsführer 
  • 1. Kassierer 
  • 2. Kassierer 
  • Kassenprüfer 
  • Sozialwart 
  • Bestätigung des sportlichen Leiter (Obmann) 
  • Bestätigung der Jugendvorstandswahlen

11. Beratung und Beschlussfassung vorliegender Anträge,

12. Verschiedenes Teil 2

Anträge die zur Aufnahme auf die Tagesordnung gestellt werden, müssen bis spätestens eine Woche vor Beginn, beim Vorstand, schriftlich eingereicht werden.

Der Zutritt zur Versammlung kann nur unter der Voraussetzung der 2G+ Regelung gestattet werden. Bitte führt die entsprechenden Nachweise mit.

Gültigkeit von Tests

Der negative Testnachweis darf bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Maßgeblich für die Gültigkeit ist der Zeitpunkt, an dem der Zutritt zu einer Veranstaltung oder einem Angebot erfolgt. 

Auch Selbsttests unter Aufsicht sind möglich

Ausnahmen von der 2Gplus-Regel

Die Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind.